Name, Schülernummer, Thema im Abitur vergessen - Konsequenzen?

timoonstagram

Mitglied
Das Abitur ist zweifelsohne eine der wichtigsten Prüfungen im Leben eines Schülers oder einer Schülerin. Es markiert den Abschluss der gymnasialen Schullaufbahn und öffnet die Türen zu einer Vielzahl an beruflichen und akademischen Möglichkeiten. Trotz einer umfangreichen Vorbereitung kann es während der Prüfung sein, dass die Zeit knapp bemessen oder der Stresspegel hoch ist und dadurch die Gefahr entsteht, dass kleine, aber dennoch bedeutende Details übersehen werden.

Beschriftung im Abitur​


Die Beschriftung bestehend aus Name, Fach, Aufgabe, Thema der Prüfung, Seite sowie der Schülernummer ist von großer Bedeutung, denn durch diese Angaben kann eine Arbeit dem Schüler oder der Schülerin zugeordnet werden. Die Chiffre der Schule wird meistens von der Schulleitung oder der Lehrkraft ausgefüllt.

Welche Konsequenzen gibt es, wenn die Beschriftung fehlt?​


Die Beschriftung im Abitur zählt unter den Punkt "Form & Schriftbild". Hierbei kann der Prüfer für das Schriftbild, Ränder, Farbe sowie der Beschriftung der Blätter bis zu zwei Notenpunkte abziehen. Daher gilt es diesen Fehler im Abitur unbedingt zu vermeiden. Außerdem gilt, dass nur über die Schülernummer ein Blatt einem Schüler oder einer Schülerin zugeordnet werden kann. Fehlt diese Angabe, kann es sein, dass der Inhalt nicht gewertet werden kann.

Können Lehrkräfte die Beschriftung nachtragen?​


Die Beschriftung im Abitur fehlt? Du bist nicht alleine mit diesem Problem. Über die letzten Jahre haben immer wieder Schülerinnen und Schüler die Beschriftung ihrer Blätter vergessen. Die Lehrkräfte, vor allem die Fachlehrer, sind meist kulant und können diese Angaben nachtragen. Melde dich dazu am besten bei deinem Fachlehrer, sobald dir aufgefallen ist, dass du die Beschriftung vergessen hast und schilder das Problem.
 
Ich habe meine Schülernummer aus Zeitgründen nicht mehr geschafft hin zuschreiben. Sie wurde aber glücklicherweise einfach ergänzt.
 

Andere suchten auch nach


Zurück